Trennung und Scheidung
Eine Trennung kann in der Ehe für eine gewisse Zeit manchmal sinnvoll sein. So kann man sich über seine Gefühle klarer werden und für sich selbst entscheiden, ob die Ehe eine Zukunft hat oder ob man wirklich die Scheidung wünscht. Letzteres hat jedoch vielerlei juristische Auswirkungen, welche den Eheleuten oft gar nicht so bewusst sind.
Trennung
Bei einer Trennung besteht keine häusliche Gemeinschaft mehr. Die eheliche Lebensgemeinschaft ist auch für das Umfeld erkennbar aufgehoben. Meist zieht während dieser Zeit einer der beiden Ehepartner aus, obwohl das getrennte Leben auch in der ehelichen Wohnung stattfinden kann.
Eine Trennung soll dazu dienen, sich über den realen Zustand der Ehe Klarheit zu verschaffen. Wird die Ehe letztendlich als nicht reparabel angesehen, so wird die Scheidung beantragt. Besteht jedoch der ernsthafte Wille, die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft wieder aufzunehmen, so ist dies jederzeit möglich – auch dann, wenn der Scheidungsantrag bereits bei Gericht gestellt ist.
Scheidung
Im Gegensatz zur Trennungszeit besteht für ein Scheidungsverfahren in Deutschland Anwaltszwang. Dies gilt sowohl für die Einreichung des Scheidungsantrags beim zuständigen Familiengericht als auch für die Antragstellung zum Unterhalt oder zum Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs oder aber, wenn man sich gegen die vom Partner eingereichte Scheidung wenden möchte.
Einvernehmliche Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres
Eine Ehe kann nur dann geschieden werden, wenn seit mindestens einem Jahr keine Lebensgemeinschaft mehr besteht und wenn erwartet werden kann, dass sie auch zukünftig nicht wieder hergestellt wird. Außerdem muss zwischen den Ehegatten Einigkeit über die Scheidung, über die Zuweisung der Ehewohnung, die Aufteilung des Hausrates und den Ehegatten- sowie den Kindesunterhalt bestehen.
Streitige Scheidung
Konnte eine Einigung über die Scheidung oder auch nur über die Scheidungsfolgen (z.B. Ehewohnung, Hausrat, Unterhalt) nicht erreicht werden, wird nur dann geschieden, wenn das Gericht das Scheitern der Ehe feststellt.
Härtescheidung
In Ausnahmefällen kann auch ohne Ablauf des Trennungsjahres eine Scheidung eingereicht werden, sofern ein Härtefall gegeben ist. Im Härtefall muss das Scheitern der Ehe festgestellt werden und eine Situation vorliegen, in der einem Ehepartner aufgrund des Verhaltens des anderen es absolut unzumutbar ist, weiter an der Ehe festzuhalten. Es wird eine sogenannte unzumutbare Härte geprüft.