Umgangsrecht

Jedes Elternteil hat grundsätzlich das Recht und auch die Pflicht, die gemeinsamen Kinder regelmäßig zu sehen, mit ihnen zu sprechen und ihre Entwicklung sowie deren Wohlergehen zu fördern und die gegenseitige Verbundenheit zwischen Eltern und Kind zu pflegen.

Wenn sich Eltern trennen und die Kinder bei einem Elternteil bleiben, stellt sich meist die Frage nach dem Umgangsrecht des anderen Elternteils.

Das Umgangsrecht ist nicht nur als Elternrecht konzipiert, sondern als Recht des Kindes. Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Es ist für ein Kind von großer Bedeutung, mit beiden Elternteilen Umgang zu pflegen. Daher sollte immer im Interesse des Kindes eine für alle Seiten tragbare Umgangsregelung getroffen werden, auch unter Einbeziehung anderer wichtiger Bezugspersonen, denen ein eigenes Umgangsrecht mit dem Kind zustehen kann.

Stellen sich allerdings Probleme bei der Durchführung des Umgangs ein oder ist eine Kindesmitnahme zu befürchten, so sieht das Kindschaftsrecht die Möglichkeit eines begleiteten Umgangs vor.

Der begleitete Umgang findet in Göppingen in den Räumen des Kinderschutzbundes e.V. statt. Zunächst finden Aufnahmegespräche mit den Eltern statt, dann lernt das Kind die Person kennen, die den Umgang begleitet. Daran schließen sich dann die begleiteten Umgangstermine an. Nach einigen Terminen findet ein Auswertungsgespräch statt. Der zukünftige Umgang wird besprochen. Ziel sollte der unbegleitete Umgang sein, wenn sich eine Vertrauensbasis zwischen allen Beteiligten, den Eltern und vor allem dem Kind, entwickelt hat.

Dem betroffenen Kind soll ein Verfahrensbeistand beigeordnet werden, wenn dies zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich ist, § 158 FamFG.

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Jedes Elternteil hat grundsätzlich das Recht und auch die Pflicht, die gemeinsamen Kinder regelmäßig zu sehen, mit ihnen zu sprechen und ihre Entwicklung sowie deren Wohlergehen zu fördern und die gegenseitige Verbundenheit zwischen Eltern und Kind zu pflegen.

Wenn sich Eltern trennen und die Kinder bei einem Elternteil bleiben, stellt sich meist die Frage nach dem Umgangsrecht des anderen Elternteils.

Das Umgangsrecht ist nicht nur als Elternrecht konzipiert, sondern als Recht des Kindes. Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Es ist für ein Kind von großer Bedeutung, mit beiden Elternteilen Umgang zu pflegen. Daher sollte immer im Interesse des Kindes eine für alle Seiten tragbare Umgangsregelung getroffen werden, auch unter Einbeziehung anderer wichtiger Bezugspersonen, denen ein eigenes Umgangsrecht mit dem Kind zustehen kann.

Stellen sich allerdings Probleme bei der Durchführung des Umgangs ein oder ist eine Kindesmitnahme zu befürchten, so sieht das Kindschaftsrecht die Möglichkeit eines begleiteten Umgangs vor.

Der begleitete Umgang findet in Göppingen in den Räumen des Kinderschutzbundes e.V. statt. Zunächst finden Aufnahmegespräche mit den Eltern statt, dann lernt das Kind die Person kennen, die den Umgang begleitet. Daran schließen sich dann die begleiteten Umgangstermine an. Nach einigen Terminen findet ein Auswertungsgespräch statt. Der zukünftige Umgang wird besprochen. Ziel sollte der unbegleitete Umgang sein, wenn sich eine Vertrauensbasis zwischen allen Beteiligten, den Eltern und vor allem dem Kind, entwickelt hat.

Dem betroffenen Kind soll ein Verfahrensbeistand beigeordnet werden, wenn dies zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich ist, § 158 FamFG.